Reichskulturkammer
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1933 - 1945
Die Reichskulturkammer bestand aus sieben Einzelkammern: Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer, Reichstheaterkammer, Reichsmusikkammer, Reichskammer der bildenden Künste und Reichsfilmkammer. Die einzelnen Kammern wurden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt waren. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erließen, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. Ohne Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer war den Kulturschaffenden eine künstlerische Betätigung nicht möglich. Die Nicht-Aufnahme bzw. der Ausschluss aus der Kammer kamen einem faktischen Berufsverbot gleich.
Quelle: Heinrich-Heine-Institut
Sitz
Reichskulturkammer
Berlin
Berlin
Alternative Numbers: GND18668-5