Otto Theodor von Manteuffel
Otto Theodor Freiherr von Manteuffel wurde geboren am 3. Februar 1805 in Lübben (Spreewald), er starb am 26. November 1882 Krossen (Niederlausitz). Manteuffel studierte 1824 bis 1827 Rechts- und Kameralwissenschaften an der Universität Halle (Saale). 1827 bestand er die erste, im Sommer 1829 die zweite juristische Prüfung in Berlin, danach arbeitete er zunächst am dortigen Kammergericht in Berlin. 1830 jedoch trat er als Referendar in den preußischen Verwaltungsdienst ein, vorerst zur Regierung in Frankfurt/Oder versetzt. Seit 1833 Landrat des Kreises Luckau, wurde er 1841 Oberregierungsrat und Abteilungsleiter der Regierung in Königsberg und 1843 Vizepräsident der Regierung in Stettin. Seit 1844 war er vortragender Rat beim Prinzen Wilhelm von Preußen, Vorsitzendem des Staatsministeriums, bald auch Mitglied des königlichen Staatsrats. 1845 wurde Manteuffel Direktor im Ministerium des Innern. Im Vereinigten Landtag von 1847 erwies er sich als Vorkämpfer des bürokratischen Staatswesens und Gegner des konstitutionellen Liberalismus. Am 8. November 1848 wurde er Innenminister im Kabinett von Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg und hatte wesentlichen Anteil an der preußischen Verfassung vom 5. Dezember 1848, setzte sich 1850jedoch zugleich für deren Umgestaltung ein, die wesentliche Bestimmungen derselben wieder zurücknahm. Nach dem Tod des Grafen Brandenburg war er zunächst kommissarisch mit dem Außenministerium betraut. Ab 19. Dezember 1850 fungierte er offiziell als Ministerpräsident und Außenminister zugleich. Als solcher fuhr er einen strikt konservativen Kurs. Nach dem Thronantritt Wilhelm I. wurde er am 6. November mit seinem gesamten Ministerium entlassen, woraufhin er sich auf seine Güter in der Lausitz zurückzog. 1866 Mitglied des Herrenhauses, wo er wiederholt für reaktionäre Grundsätze eintrat, ohne fernerhin allzu stark in Erscheinung zu treten. Auch saß er im brandenburgischen Provinziallandtag, welcher ihn am 4. Januar 1876 zum Vorsitzenden wählte.
Werk
Rede des Ministers des Innern, gehalten in der 35. Sitzung der Zweiten Kammer am 25. April 1849, betreffend den Antrag des Abgeordneten Waldeck wegen Aufhebung des Belagerungszustandes der Stadt Berlin 1849
Literatur
ADB; NDB; DBE
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Theodor_von_Manteuffel
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