Object numberHHI.AUT.2013.5004.19.8
An das Preußische Volk!
Verfasser*in
Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg
(1792 - 1850)
Date1849
DescriptionUnsere Verfassung vom 5. Dezember pr. besagt im Art. 49 und 76:der König kann entweder beide Kammern zugleich oder nur Eine auflösen. Wird nur Eine Kammer aufgelöst, so wird die Andere gleichzeitig vertagt.
In einem solchen Falle müssen aber innerhalb 40 Tagen nach der Auflösung die Wähler, und innerhalb 60 Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden.
Durch Königliche Verordnung vom 27. April cr. ist die Zweite Kammer aufgelöst worden.
Dagegen hat Niemand etwas zu sprechen, denn der König und Seine Minister haben nur ihr verfassungsmäßiges Recht geübt.
W a r u m die Minister dem Könige hierzu rathen zu müssen geglaubt haben, das besagt der folgende Bericht, den sie an den König erstatteten:
[...]
ClassificationsArchivalie
Curatorial Remarks1 Flugschrift
SchlagwortVormärz
Institution
Heine-Institut und Schumann-Haus
Department
HH Autographen
Adolph von Knigge Freiherr
1790