Beilage zu Nr. 125 der Preußischen Volks-Zeitung.
Herausgeber*in
J. de Marle
Druck
Brandes & Schultze
Date1849
DescriptionAllerhöchste Verordnungüber die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauches des Versammlungs- und Vereinigungsrechts.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen verordnen nach dem Antrage Unseres Staats-Ministeriums, auf Grund des Artikels 105 der Verkassungs-Urkunde, was folgt:
Versammlungen jeder Art, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen.
§. 1. Von allen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, hat der Unternehmer mindestens 24 Stunden vor dem Beginne der Versammlungen, unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Ortpolizei-Behörde zu machen. Diese Behörde hat darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen.
[...]
ClassificationsArchivalie
Curatorial Remarks1 Flugschrift
HerstellungsortBerlin
ErscheinungsortBerlin
SchlagwortVormärz
Object numberHHI.AUT.2013.5004.19.28
Institution
Heine-Institut und Schumann-Haus
Department
HH Autographen
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