(August) Heinrich Simon
(August) Heinrich Simon wurde am 29. Oktober 1805 in Breslau geboren, er starb am 16. August 1860 bei Murg, Schweiz. Nach dem Gymnasialbesuch in Breslau studierte Simon von 1824 bis 1827 Rechtswissenschaften sowie Kameralwissenschaften in Universitäten Berlin und Breslau. Während des Studiums war er Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft. 1827 trat er als Gerichtsreferendar in den preußischen Staatsdienst ein, wurde jedoch bereits 1828 wegen Erschießung eines Duellgegners zu lebenslanger Festungshaft verurteilt und in Glogau interniert. Bereits 1830 amnestiert, arbeitete er zuerst als Hilfsarbeiter am Oberlandesgericht und Rechtsanwaltgehilfe in Breslau, bis er 1834 wieder regulär als Assessor am Kammergericht, ab 1836 am Oberappellationsgericht in Greifswald arbeiten konnte. In dieser Zeit unterhielt er eine Beziehung zur Autorin Fanny Lewald, welche diese Erfahrung in ihrem Roman "Diogena" (1847) verarbeitete. 1841 wechselte Simon in das preußische Kultusministerium, um eine Schulreform zu erarbeiten, die jedoch von Minister von Eichhorn nicht akzeptiert wurde. Danach Stadtgerichtsrat in Breslau, 1845 jedoch verließ er den Staatsdienst, da Friedrich Wilhelm IV. ihm nach Kritik an den Gesetzen vom 29.3.1844, betreffend das gerichtliche und das Disziplinar-Verfahren gegen Beamte, die er in mehreren Broschüren geäußert hatte, keinen Urlaub gewährte. Fortan arbeitete er als freier Publizist, edierte Gesetzessammlungen und schrieb u.a. für Robert Blums "Vorwärts". 1846 begründete er einen Arbeitersparverein und einen Lesezirkel in Breslau und wurde ein Jahr später aufgrund seiner Schrift "Annehmen oder ablehnen?" wegen Majestätsbeleidigung angeklagt. Das Verfahren wurde erst während der Revolution eingestellt.
1848 war er Abgeordneter des Frankfurter Vorparlaments, des Fünfzigerausschusses und vom 18. Mai 1848 bis zum 18. Juni 1849 der Nationalversammlung, außerdem Abgeordneter der preußischen Nationalversammlung und 1849 der 2. Kammer des preußischen Landtags. Obwohl er der Linken angehörte, sicherte er 1849 im so genannten Simon-Gagern-Pakt die Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung. Im Gegenzug für die Zusage, Friedrich Wilhelm IV. das Erbkaisertum anzutragen, ließen Simon und seine Anhänger sich das allgemeine, gleiche Wahlrecht garantieren.
Vom 6. Juni bis zum 18. Juni 1849 war Simon Mitglied der vom Rumpfparlament eingesetzten Exekutive, der provisorischen Reichsregentschaft. Nach der Niederschlagung der Revolution wurde er wegen dieses Amtes, das als Hochverrat gewertet wurde, 1851 in Abwesenheit vom Stadtgericht Breslau zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Simon war im Juli 1849 rechtzeitig in die Schweiz geflohen, wo er sich erfolgreich als Unternehmer betätigte, u.a. als Direktor einer Aktiengesellschaft für Kupferbergbau. Die Universität Zürich verlieh ihm 1851 die Ehrendoktorwürde. Ab 1859 engagierte er sich von der Schweiz aus wieder stärker politisch in Deutschland, ertrank aber 1860 bei Murg im Walensee. Sein Nachlass wird im Schweizer Literaturarchiv bewahrt.
Werke
Rechtssprüche der preußischen Gerichte (Mit-Hg.), 4 Bde., 1828-1836
Entscheidungen des Königlichen Obertribunals (Mit-Hg.), 1837-1845
Das preußische Staatsrecht, 2 Bde, 1844
Die Preußischen Richter und die Gesetze vom 29. März 1844, 1845
Mein Austritt aus dem preußischen Staatsdienst 1846
Das Provinzialgesetzbuch der schlesischen Verfassung und Verwaltung (Mit-Hg.), 10 Teile, 1846-1848
Preußen vor dem 18. März. Ein politischer Roman 1849
Don Quixote der Leditimität oder Deutschlands Befreier 1859
Soll die Militairlast in Preußen erhöht werden? 1860
Literatur
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/August_Heinrich_Simon
Wikisource (ADB): https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Simon,_Heinrich
Helge Dvorak, Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 5: R-S. Heidelberg 2002, S. 440-441.
Johann Jacoby, Heinrich Simon. Ein Gedenkbuch für das deutsche Volk. Berlin: Julius Springer 1865
Autor: Enno Stahl, Heinrich-Heine-Institut Düsseldorf