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Reichskulturkammer

Andere Namen
  • Reichskulturkammer
  • Deutschland / Reichskulturkammer
  • RKK
1933 - 1945
BiographieDie Reichskulturkammer war eine auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels gegründete Institution, die als maßgebliches Instrument zur Gleichschaltung des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden im Nationalsozialismus diente. Die rechtliche Grundlage bot das am 22. September 1933 beschlossene Reichskulturkammergesetz. Alle im Kulturbereich Tätigen wurden in dieser Vereinigung zwangsweise zusammengeführt.

Die Reichskulturkammer bestand aus sieben Einzelkammern: Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer, Reichstheaterkammer, Reichsmusikkammer, Reichskammer der bildenden Künste und Reichsfilmkammer. Die einzelnen Kammern wurden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt waren. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erließen, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. Ohne Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer war den Kulturschaffenden eine künstlerische Betätigung nicht möglich. Die Nicht-Aufnahme bzw. der Ausschluss aus der Kammer kamen einem faktischen Berufsverbot gleich.

Quelle: Heinrich-Heine-Institut

Sitz
Reichskulturkammer
Berlin
GND-Nummer18668-5
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