ObjektnummerTMIN_1971-1972 Düsseldorf2
Der Prozeß gegen die Neun von Catonsville
Autor*in
Daniel Berrigan
(geboren 1921)
Bearbeitung
Saul Levitt
(1911 - 1977)
Übersetzer*in
Jan Lustig
(1902 - 1979)
Regie
Kazimierz Dejmek
(1924 - 2002)
Bühnenbild
Lucja Kossakowska
(geboren 1928)
Kostüm
Lucja Kossakowska
(geboren 1928)
Schauspieler*in
Günter König
(Daniel Berrigan) (1926 - 1998)
Schauspieler*in
Wolfgang Forester
(Philip Berrigan) (DE, 1929 - 1998)
Schauspieler*in
Wolfgang Haubner
David Darst)
Schauspieler*in
Hanns Otto Ball
(Johan Hogan) (1926 - 2007)
Schauspieler*in
Werner Balmer
(Thomas Lewis)
Schauspieler*in
Christine Weber
(Marjorie Melville)
Schauspieler*in
Walter Spiske
(Thomas Melville)
Schauspieler*in
Marius Flachsmann
(George Mische)
Schauspieler*in
Hilde Mikulicz
(Mary Moylan) (geboren 1922)
Schauspieler*in
Alf Pankarter
(Der Richter) (1916 - 1993)
Schauspieler*in
Franz Boehm
(Der Verteidiger) (1938 - 1989)
Schauspieler*in
Edgar Walther
(Der Staatsanwalt) (1929 - 2008)
Schauspieler*in
Renate Becker
(Eine Zeugin) (geboren 1935)
Theater
Düsseldorfer Schauspielhaus
(gegründet 1951)
Datierung28.8.1971 (1971/1972)
BeschreibungInhalt: Das Stück ist eine dramatische Rekonstruktion und Verdichtung des Prozesses gegen die Brüder Daniel und Philip Berrigan, beide katholische Priester, das Ehepaar Melville, die Krankenschwester Mary Moylan, den Maler Thomas Lewis, den Theologiestudenten David Darst, den ehemaligen politischen Funktionär George Mische und den Tischler John Hogan, die in Catonsville, Maryland, am 17. Mai 1968 aus Protest gegen den Vietnamkrieg das Rekrutierungsbüro der US-Armee gestürmt und 378 Einberufungsakten auf dem Parkplatz verbrannt hatten. Nach der Aktion ließen sich die Beteiligten widerstandslos festnehmen.
Im Verlauf der Verhandlung werden vom Autor bei der Beweisaufnahme und Zeugenbefragung besonders die Motive der Angeklagten herausgearbeitet. So wird der Prozess in ironischer Umkehrung zu einer Anklage der US-Außenpolitik der 60er Jahre gegenüber Entwicklungsländern, während auf der Oberfläche ein ganz anderer Sachverhalt - Verwüstung von Staatseigentum und Behinderung der Wehrdienstordnung - untersucht wird. Die Angeklagten erklären sich für nicht schuldig, da sie für sich einen Gewissensnotstand beanspruchen, in dem es nicht ausreiche, verbal zu protestieren.
Quelle: http://www.richtertheater.de/catonsville.php [Stand: Januar 2013]
KlassifikationInszenierung
Spielstätte
KlassifizierungSprechtheater
KlassifizierungDeutsche Erstaufführung
Institution
Theatermuseum der Landeshauptstadt Düsseldorf
Abteilung
TM Inszenierung