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Peter Esser in "Prinz Friedrich von Homburg" von Heinrich von Kleist (Rollenportrait)
Prinz Friedrich von Homburg
Peter Esser in "Prinz Friedrich von Homburg" von Heinrich von Kleist (Rollenportrait)
Peter Esser in "Prinz Friedrich von Homburg" von Heinrich von Kleist (Rollenportrait)
Foto: Atelier Retzlaff
ObjektnummerTMIN_1925-1926 Düsseldorf3

Prinz Friedrich von Homburg

Autor*in (1777 - 1811)
Theater (gegründet 1904, eröffnet 1905; bestand bis 1932)
Regie (DE, 1872 - 1960)
Bühnenbild (1888 - 1952)
Datierung23.12.1925 (1925/1926)
BeschreibungInhalt:
Im Fehrbelliner Schloßgarten flicht sich der nachtwandelnde Prinz von Homburg einen Lorbeerkranz. Der ihn beobachtende Kurfürst reicht den Kranz zum Scherz seiner Nichte Natalie. Als der Prinz Natalie leidenschaftlich anredet, wird er vom Kurfürsten barsch zurechtgewiesen. Ein Handschuh Natalies aber bleibt in den Händen des träumenden Prinzen. Als am nächsten Morgen der Feldmarschall seinen Offizieren den Plan der Schlacht gegen die Schweden erläutert, träumt der Prinz, weil er entdeckt, daß Natalie ihren Handschuh vermißt. Noch im Hochgefühl seiner Traumerlebnisse stürzt sich Friedrich mit seiner Reiterei gegen einen ausdrücklichen Befehl voreilig in die Schlacht. Gerade diese Mißachtung höherer Befehle aber trägt wesentlich zum Sieg des brandenburgischen Heeres bei. Der Kurfürst aber läßt den Sieger von Fehrbellin verhaften und von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilen. Als der Prinz erkennt, daß es dem Kurfürsten mit der Vollstreckung des Urteils ernst ist und er das für ihn bestimmte Grab sieht, fleht er in Todesangst die Kurfürstin und Natalie auf Knien an, sein Leben zu retten. Der Kurfürst ist schließlich zur Begnadigung bereit, sofern Friedrich selbst den Spruch des Gerichts für ungerecht erklärt. Der Angeklagte aber als Richter seiner selbst findet zu innerer Läuterung: Der Prinz erkennt die Rechtmäßigkeit des Urteils an und verkündet den seine Begnadigung fordernden Offizieren, er sei nun bereit, zum höheren Ruhme Brandenburgs und seiner Gesetze zu sterben. Diese Anerkennung des Gesetzes erlaubt es dem Kurfürsten, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. In einer seltsam unwirklichen Schlußsequenz, erfüllt sich die anfängliche Traumvision des Prinzen: Er erhält nun "wirklich" Natalie zur Frau und wird mit einem Ruhmeskranz geehrt. (Dr. Klaus Hübner)
Quelle: Knaur Großer Schauspielführer (CD), München 2001
KlassifikationInszenierung
KlassifizierungSprechtheater
KlassifizierungPremiere
Copyright DigitalisatFoto: Atelier Retzlaff
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