BiographyDie RSK-Satzung vom 15.9.1934 formierte 17 Gaue, in denen so genannte "Landeskulturwalter" für die Aufsicht über die Kammerzugehörigen des entsprechenden Territoriums verantwortlich waren (Quelle: Bundesarchiv R 56 V 36, Bl. 2-3).
Als Landeskulturwalter fungierten die Gaupropagandaleiter, welche die Landesstellen des Propagandaministeriums führten und und nun auch mit der Überwachung des kulturellen Lebens betraut wurden.
Zusätzlich wurden in ihren Dienststellen "Landesleiter" der Einzelkammern installiert. Am 9.7.1935 passte die Reichsschrifttumskammer ihre Gaueinteilung an jene der NSDAP an, woraufhin nunmehr 31 Gaue mit "Landesleitern der RSK" existierten (Quelle: Amtliche Bekanntmachung Nr. 76 der RSK).
Seit dem 1.4.1938 waren die Landesleitungen der Einzelkammern disziplinarisch den Dienststellen des Landeskulturwalters angegliedert.
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