(Johann Albrecht) Friedrich von Eichhorn
(Johann Albrecht) Friedrich von Eichhorn wurde geboren am 2. März 1779 in Wertheim, er starb am 16. Januar 1856 in Berlin. Eichhorn besuchte die Schule in Wertheim und studierte von 1796 bis 1799 Rechtswissenschaften in Göttingen, trat 1800 als Auskultator am dortigen Obergericht in den Staatsdienst ein. 1802 wurde er nach Hildesheim ans dortige Obergericht verlegt. 1806 große Staatsprüfung, danach Kammergerichtsassessor in Berlin, ab 1810 Kammergerichtsrat und seit 1811 gleichzeitig Syndikus der neu gegründeten Universität. Während der Befreiungskriege arbeitete er im Ausschuss zur Organisation der Landwehr, später im Stab Blüchers. 1813 wurde er Mitglied des Zentralverwaltungsrats für die besetzten deutschen Gebiete unter dem Reichsherrn vom Stein. 1815 ging er auf dessen Wunsch in die Verwaltung der okkupierten französischen Gebiete nach Paris. Er wurde Geheimer Legationsrat im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ab 1817 Mitglied des Staatsrates in Berlin (bis 1848).
Eichhorn war mitbeteiligt am Aufbau des Deutschen Zollvereins. 1831 wurde er Direktor im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, 1840 ernannte Friedrich Wilhelm IV. ihn zum Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten). Mit dem Versuch, eine synodale Verfassung für die evangelische Kirche durchzusetzen, scheiterte Eichhorn, da seine Konzeption vom König nicht akzeptiert wurde. Mit dem Beginn der Märzrevolution musste er dann zurücktreten. 1850 nahm er als Mitglied des Staatenhauses am Erfurter Unionsparlament teil und war dessen Alterspräsident.
Literatur:
ADB, NDB, DBE, Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Albrecht_Friedrich_von_Eichhorn
Autor: Enno Stahl, Heinrich-Heine-Institut Düsseldorf