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Oberzensur-Kollegium

Andere Namen
  • Oberzensur-Kollegium
1819 - 1843
BiographieDas Oberzensur-Kollegium war eine preußische Zentralbehörde, welche die zensorischen Aktivitäten in Preußen koordinieren sollte. Eingeführt im Zuge der Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse 1819, war es drei Oberbehörden direkt unterstellt, nämlich dem Ministerium des Innern, dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Ministerium für geistlichen Angelegenheit und des öffentlichen Unterrichts. Gleichzeitig waren in den jeweiligen preußischen Provinzen die dortigen Oberpräsidenten (vergleichbar den heutigen Ministerpräsidenten) für die Organisation und Ausübung der Zensur vor Ort zuständig, das Oberzensur-Kollegium sollte zwischen ihnen und den Oberbehörden vermitteln. Zusätzlich zu dieser problematischen Konstellation, die zwangsläufig Kompetenzstreitigkeiten auslöste, war das Oberzensur-Kollegium personell und finanziell minimal ausgestattet, so dass es in der Praxis wirkungslos blieb. 1843 wurde es durch ein Oberzensur-Gericht ersetzt.

Literatur
Enno Stahl, "Eine Zensur findet... statt". Die preußische Überwachung von Literatur und Presse in der Rheinprovinz. In: Enno Stahl / Cornelia Ilbrig: Literarisches Leben am Rhein. Quellen zur literarischen Infrastruktur 1830-1945. Ein Inventar. Band 3: Kommentar und Register. Düsseldorf 2008, S. 41-65
Friedrich Kapp, Die preußische Preßgesetzgebung unter Friedrich Wilhelm II. (1815-1842). Nach den Akten im Königl. Preußischen Geh. Staatsarchiv. - In: Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels 6 (1881), S. 185-249
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