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Dekret zur Regelung der Fahr- und Reitgeschwindigkeit, (9.5.1780)
Dekret zur Regelung der Fahr- und Reitgeschwindigkeit
Dekret zur Regelung der Fahr- und Reitgeschwindigkeit
ObjektnummerSTA.0-1-1-373.0000

Dekret zur Regelung der Fahr- und Reitgeschwindigkeit

Datierung(9.5.1780)
Material/TechnikPapier
BeschreibungDekret vom 9.5.1780 zur Regelung der Geschwindigkeit für Kutschen und Reiter in Düsseldorf. Abschrift.

Transkription:
Serenissimus Elector.
Liebe Getreue! Nachdem von einige[r] Zeit in hiesiger Stadt verschiedene Unglücke durch das geschwinde Fahren entstanden sind, und dann zu deren Vorbiegung Wir zu verordnen, gnädigst bewogen worden.
1tens dass, wann die Herrschaft im Waage[n] nur mittelmäßig getrabet werden; wann aber der Wagen leer, alsdann
2tens die Pferde Schritt gehen sollen, des gleichen
3tens ein vierspänniger Wagen, es seye eine Herrschaft darin, oder nicht, in der Stadt im Schritt geführet, nicht weniger
4tens der Kutscher gehalten seyn solle, denen Leuten zum Ausweichen in Zeiten zuzurufen, auch bei betrefenden alten Leuten und Kinderen einzuhalten; ober widrigenfalls zu gewärtigen, daß derselbe auf der Stelle arrestiret werden, und die Herrschaft für den allenfalsigen Schaden haften.
5tens daß im Winter, wann Schnee liegt, alles geschwinde Fahren, imgleichen
6tens das schnelle Reiten auf der Straße mit einzelen- und mit gekuppelten Pferden bei Strafe des körperlichen Arrestes zu allen Zeiten verboten seyn solle; so ohnverhalten es euch mit dem gnädigsten Befehl, gegenwärtiges durch den Trommelschlag verkünden zu lassen, sodann im Winter bei dem Auf- und Abfahren an denen Comödien- und Ball- Sälen solche Ordnung zu machen, daß zum An- und Abfahren zwei besondere Weege angewiesen, und alles geschwinde An- und Abfahren ebenfalls verboten werde, endlich habt ihr nachdrucksame Warnung verkünden zu laßen, daß die Leute, und besonders die zügellose Jugend denen Pferden und Wagen in Zeiten ausweichen, vor denen Pferden nicht herlaufen, solche mit Aufwerfung deren Hüthen p. nicht schrecken, darauf von eueren Stadtdieneren genaue Obacht tragen, die Uebertrettere ebener Maßen auf der Stelle arrestiren, und endlich diese Unsere Verordnung in sämtlichen Wirthshäuseren assigiren [gemeint: assignieren] zu laßen.
Düsseldorf, den 9ten Mai 1780.
Aus p.
C. G[raf] v[on] Nesselrod
v. Reinen
KlassifikationArchivalie
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